6 Okt 10

Es sind bereits Abmahnungen wegen der Verletzung von Informationspflichten gemäß DL-InfoV ausgesprochen worden. So soll z. B. beanstandet worden sein, dass auf der Internetseite des Mitgliedsunternehmens die Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung im Impressum fehlen.

Dies ist rechtlich nicht haltbar: Die Informationen, die ein Impressum im Rahmen eines Internetauftritts enthalten muss, ergeben sich allein aus § 5 Telemediengesetz. Die DL-InfoV regelt demgegenüber nicht den (Pflicht-) Inhalt eines Impressums, sondern die zwingend vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages bzw. vor Erbringung der Dienstleistung …

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Abmahnung wegen Verletzung von Informationspflichten

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