15 Feb 11

Betriebsanleitungen und Handbücher sind für gefertigte Maschinen verpflichtend. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man für die Maschinen und Geräte eine Anleitung zu verfassen hat. Diese sind in der jeweiligen Landessprache bzw. den jeweiligen Landessprachen zu erstellen. In einer Bedienungsanleitung bzw. einem User Manual hat der Hersteller der Maschinen und Geräte sämtliche Bestandteile und ihre Funktionsweise zu erläutern. Erklärt und beschrieben werden muss, welche Einzelteile verbaut wurden und wie diese funktionieren.

Für sog. Manuals, wie man die Bedienungs- und Benutzerhandbücher auch bezeichnet, gelten dabei spezielle Richtlinien und Vorgaben. Layoutet und erstellt werden solche Handbücher in der Regel mittels technischer Layout-Programme wie FrameMaker.

Technische Anleitungen, Fachbeiträge oder Abhandlungen sind dabei sachlich und neutral verfasst. Trotz aller fachlichen Formulierungen ist es jedoch wichtig, dass die Beschreibungen und Texte so verfasst werden, dass man sie versteht bzw. die Inhalte nachvollziehen kann.

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